Schmid begrüßt Klarheit beim „Heizungsgesetz“

08. September 2023

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Schmid begrüßt die heutige Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

„Endlich Klarheit. Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde nach intensiver Diskussion eine praktikable Lösung zum Heizungstausch entwickelt. Jetzt weiß jeder, wohin die Reise zu besserem Klimaschutz geht. Weiterhin gilt: Niemand wird überfordert und alleine gelassen,“ erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Schmid. Er begrüßt die heutige Verabschiedung des sogenannten Heizungsgesetzes: „Bis 2045 wollen wir in Deutschland klimaneutral leben. Das Gesetz tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Unmittelbar gelten die Vorschriften über den Anteil Erneuerbarer Energien zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Das Gesetz zeigt konkrete Wege auf, wie wir das allgemeine Ziel zur Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudebereich in den nächsten Jahren praktisch umsetzen können. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Umstieg auf Erneuerbare Energien und für mehr Energieeffizienz. Die Maßnahmen sind technologieoffen und gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Damit schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit für die Menschen im Land.“

Für den allgemeinen Wohnungsbestand wirkt das Gesetz erst mit einer Wärmeplanung, die durch die Kommunen bis spätestens zum 30. Juni 2028 (für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern) beziehungsweise Gemeindegebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 zu erstellen ist. Wer und wie zukünftig vom Heizungsgesetz betroffen ist, hängt maßgeblich von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung ab.

Schmid betont: „Wenn man Klimaschutz ernst nimmt, muss für die Bürgerinnen und Bürger klar sein, wie der Heizungstausch funktioniert. Dabei ist wichtig, dass grundsätzlich funktionierende Heizungen weiter betrieben und Reparaturen weiterhin möglich sind. Austauschpflichten gibt es nur in wenigen Fällen und bereits nach geltendem Recht. Spätestens zum 31. Dezember 2044 endet der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungen. Uns geht es um die Aufklärung und Zukunftssicherung: niemand muss frieren, niemand wird allein gelassen und niemand wird finanziell überfordert.“

Der Bundestagsabgeordnete Schmid, der in den letzten Wochen bereits viele Bürgeranfragen zum geplanten Gesetz erhalten und beantwortet hat, unterstreicht die sozialdemokratische Handschrift sowohl in Bezug auf die ausgeweiteten Anwendungsmöglichkeiten von Erneuerbaren Energien, die sozial gerechte Förderung und den verstärkten Mieterschutz: „Mit den Änderungen haben wir die Ermöglichung der Wärmewende für die Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Die Investitionskosten für den Heizungstausch werden in Höhe von bis zu 70 Prozent gefördert. Förderungen von Energieeffizienzmaßnahmen können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Besondere Bedürfnislagen und Härtefälle können darüber hinaus berücksichtigt werden. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet.“

Kontakt
Christoph Schmid MdB
Tel: 0172-8678243 (Wahlkreisbüro)
Mobil: 0171-4283624
christoph.schmid@bundestag.de

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